AGB Billardqueuebau und Reparaturservice
- Geltungsbereich
Die folgende AGB gelte für alle Leistungen des Martin Welk. AGB des Auftragsgebers werden nicht anerkannt. Änderungen der AGB haben nur Gültigkeit, wenn diese vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart sind.
- Ausführung und Leistungsbeschreibung
2.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von dem Auftraggeber der Manufaktur, nachstehend Auftragnehmer genannt, in Auftrag gegebenen Arbeiten, die zu den Leistungen gemäß Ziff. 2.2 gehören.
2.2. Die handwerklichen Arbeiten und weitere Leistungen des Auftragnehmers umfassen, je nach erteiltem Umfang des Auftrages, den Billardqueuebau, Reparaturservice und Bestellungen von Billardsportartikeln.
- Leistungen und Lieferungen
3.1 Der Leistungsumfang sowie der Zeitpunkt des Erfüllens werden schriftlich vereinbart.
3.2 Die handwerklichen Arbeiten umfassen: Pommeranzen- und Ferrulenaufkleben, , allgemeiner Queuebau- und Verkauf, CNC- Fräsarbeiten sowie Griffbandarbeiten, Bau von Queueverlängerungen und Vorzugsware
3.3 Die Lieferung erfolgt über den Logistikdienstleister DHL. Es erfolgt ein versicherter Versand bis 500 € pro Lieferung. Queues mit einem höheren Wert werden mit diesem Wert versichert. Der Kunde trägt die Kosten für diese Versicherung.
- Preise
Alle genannten Preise sind Endpreise inkl.19 MwSt. zzgl. Verpackungs- und Versandkosten, die nach der gewünschten Versandart ausgewiesen und berechnet werden. Rabatte werden nur gewährt, wenn dies extra vermerkt ist. Sonderangebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
5. Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer bietet folgende Zahlungsoptionen
– Barzahlung
– Überweisung
– Die Zahlung hat als Vorkasse zu erfolgen. Die Zahlung ist sofort fällig.
- Eigentumsvorbehalt
Alle unsere gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser ausschließliches Eigentum und dürfen weder weiterverkauft noch an Dritte verpfändet oder abgetreten werden. Alle gelieferten Waren stehen weiterhin bis zum vollständigen Ausgleich der Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung unter erweitertem und verlängertem Eigentumsvorbehalt
- Gewährleistung
Die von uns gelieferten Handelswaren haben grundsätzlich eine Gewähr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Gelieferte Ware, keine Werksleistung, ist unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen, diese sind uns innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Erhalt mitzuteilen. Wird die Ware trotz Vorliegens eines offensichtlichen Mangels in Gebrauch genommen, so erlöschen die Gewährleistungenrechte. Zur Beseitigung mit Recht gerügter Mängel der von uns gelieferten Ware können wir nach unserer Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern bzw.die Ware gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen. Eine Gewährleistung für Schäden oder Störungen, die auf falsches Bedienen, Gewaltanwendung oder natürlichen Verschleiß zurückzuführen sind, besteht nicht. Mängelrügen sind unverzüglich an die Firma zu richten. Der Auftragnehmer hat ein Recht zur Nachbesserung.
- Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart. In diesem Fall kann der Auftragnehmer den Auftraggeber aber auch an dem gesetzlichen Gerichtsstand in Anspruch nehmen.
- Sonstige Bestimmungen
Der Auftraggeber hat während des bestehenden Vertrages mit dem Auftragnehmer diesem eine eventuelle Änderung seiner Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Alle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber bedürfen zur Wirksamkeit schriftform.
- Verpackungsverordnung
Es ist gewährleistet, dass von Endverbrauchern gebrauchte, restentleerte Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen Nähe zurückgenommen werden.
- Alle persönlichen Daten werden streng vertraulich nach dem Datenschutzgesetz behandelt, Ihre Daten werden an niemanden weitergeleitet und werden nur für ihre Bestellung benutzt.